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Gehörschutz am Arbeitsplatz

Gehörschutz am Arbeitsplatz

Wann ist Gehörschutz Pflicht?

In der "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen" ist vorgeschrieben, ab welcher Lautstärke Arbeitgeber sich um den Gehörschutz am Arbeitsplatz kümmern müssen und welche Pflichten sie haben. Ab einem durchschnittlichen Wert von 80 dB(A) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Gehörschutz anzubieten. Ist in Ihrem Unternehmen das Tragen von Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz die kompletten Kosten übernehmen. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Arbeitgeber nach den entsprechenden Kriterien für eine Kostenübernahme.

Gehörschutzarten

1) Gehörschutzstöpsel

Sie sind aus formbarem Schaumstoff (Einweg) oder vorgeformten Lamellen (Mehrweg) gefertigt und relativ günstig in der Anschaffung. Nachteile sind, dass automatisch auch wichtige akustische Warnsignale oder Sprache gedämpft werden und sie nicht in jedem Ohr optimal sitzen.

2) Kapselgehörschutz

Dieser umschließt die gesamte Ohrmuschel und muss für die optimale Wirkung einen konstanten Druck auf die Ohren ausüben. In puncto Komfort stößt er so schnell an seine Grenzen.

3) Individueller Gehörschutz

Der von einem Hörakustiker angebotene individuelle Gehörschutz wird durch eine Abformung auf die Größe und Form des Gehörgangs gefertigt. Das markanteste Merkmal ist aber der Einsatz unterschiedlich dämmender Filter, die je nach Anforderung an die bestehende Lärmsituation in den Gehörschutz eingesetzt und jederzeit ausgetauscht werden können. So können z.B. trotz einer Reduzierung des gesundheitsschädlichen Lärms wichtige Akustiksignale und Sprache weiterhin wahrgenommen werden.


Quelle: www.individualakustiker.de

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